Arbeitsrecht

Unsere Arbeit ist nicht nur unser Broterwerb. So ziehen die meisten Menschen einen wesentlichen Teil ihres Selbstwertgefühls aus Ihrer Arbeit. Die Arbeit wird zur Berufung und zu einem wesentlichen Teil unseres Lebens.

Umso schwerer trifft einen Jeden die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In einem solchen Fall ist jedoch schnelles Handeln gefragt, da insbesondere die Frist für die Kündigungsschutzklage lediglich drei Wochen beträgt. Auch, wenn eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht gewünscht ist lassen sich so unter Umständen noch für alle Parteien sinnvolle Regelungen treffen.

Haben Sie Fragen zur Kündigungsschutzklage? Wir beraten Sie gerne: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsanwalt Oliver Schmidt

Otto-Wels-Str. 2

63452 Hanau

 

Tel.: 06181 - 1899366

Notfallnummer: 0163 - 9279199

Email.: kontakt@anwalt-schmidt-hanau.de

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